Sie sind hier: Kompetenzen > Zivil- und Wirtschaftsrecht > Bau- und Immobilienrecht/Handels- und Gesellschaftsrecht/Erb- und Nachfolgerecht
 

BAU- UND IMMOBILIENRECHT

In Tätigkeitsschwerpunkt übernehmen wir Ihre baubegleitende rechtliche Beratung und bieten Ihnen juristisches Projektmanagement. Wir gestalten Bau- und Architekten-/Ingenieurverträge und Nebenbedingungen unter Beachtung von VOB und HOAI. Wir unterstützen Ihr Nachtragsmanagement gerade auch in komplexen Bauablaufstörungssachverhalten. Wir führen komplexe Bau- und Architektenrechtsstreitigkeiten und Schieds- oder Schlichtungsverfahren. Wir betreuen Sie bei der Vergabe von Bau- und Architektenleistungen und in Vergabestreitigkeiten. Wir begleiten Ihre Immobilien- und Anlagenbauprojekte in rechtlicher Hinsicht von der real estate due diligence, über den Immobilienkauf und die Planung und Genehmigung bis zur Bauausführung und Inbetriebnahme.

> REFERENZEN

 

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

In diesem Tätigkeitsgebiet befassen wir uns mit Ihren Fragen im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts, des deutschen und internationalen Handelskaufs einschließlich des sogenannten UN-Kaufrechts, des Franchiserechts und des Transportrechts. Wir prüfen und gestalten Ihre Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen und vertreten Sie vor staatlichen Gerichten und Gerichten der Schiedsgerichtsbarkeit. Wir begleiten Sie gesellschaftsrechtlich bei Unternehmensgründungen jeder Art, Unternehmensumwandlungen und -nachfolgen, gestalten alle hier relevanten Verträge und bereiten Gesellschafterversammlungen vor. Wir begleiten Sie bei strukturierten Unternehmenskäufen und -verkäufen, übernehmen etwa die legal und tax due diligence, die Beratung in Vertragsverhandlungen und gestalten Asset und Share Deals. Wir koordinieren Ihre Aktionen in Gesellschafterstreitigkeiten und vertreten Sie in Nichtigkeits- und Beschlussanfechtungsstreitigkeiten vor Gericht.

> REFERENZEN

 

ERB- UND NACHFOLGERECHT

Wirtschaftsrechtliche Gestaltungen müssen bis zu Ende gedacht werden. Wir beraten Sie daher bei der Gestaltung Ihrer Verfügungen für die vorweggenommene oder erbrechtliche Nachfolge in Unternehmens- und Privatvermögenswerte unter Beachtung der güterrechtlichen, schenkungs- und erbrechtlichen sowie steuerrechtlichen Eckdaten. Wir begleiten Sie aber auch bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften und sonstigen Erb- oder Pflichtteilsstreitigkeiten. Weiterhin übernehmen wir Aufgaben der Testamentsvollstreckung.

> REFERENZEN

Sie sind hier: Kompetenzen > Zivil- und Wirtschaftsrecht > Bau- und Immobilienrecht/Handels- und Gesellschaftsrecht/Erb- und Nachfolgerecht